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   BFH, 03.12.2010 - V B 22/10   

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https://dejure.org/2010,21595
BFH, 03.12.2010 - V B 22/10 (https://dejure.org/2010,21595)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2010 - V B 22/10 (https://dejure.org/2010,21595)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - V B 22/10 (https://dejure.org/2010,21595)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung

  • openjur.de

    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 172, AO § 347 Abs 1 S 1, AO § 355 Abs 1 S 1
    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 172 AO, § 347 Abs 1 S 1 AO, § 355 Abs 1 S 1 AO
    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung

  • rewis.io

    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von durch den Betrieb von Glücksspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit erzielten Umsätzen; Berücksichtigung eines Urteils des EuGH i.R.e. vorher erlassenen rechtskräftig gewordenen Umsatzsteuerbescheids ohne Vorläufigkeitsvermerk

  • datenbank.nwb.de

    Keine günstigere Behandlung des Steuerpflichtigen bei nachträglich erkannter fehlerhafter Umsetzung einer Richtlinie; keine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 22/10
    Mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Linneweber und Akritidis C-453/02 und C-462/02 (Slg. 2005, I-1131, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 371), dass Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten vor den nationalen Gerichten auf die Steuerfreiheit dieser Umsätze berufen könne.

    Der Senat weist darauf hin, dass er die maßgeblichen rechtlichen Fragen zur Durchbrechung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide im Hinblick auf das EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, DStR 2005, 371 durch Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09 (BFHE 230, 504, DStR 2010, 2400) erneut entschieden hat.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 22/10
    Der Senat weist darauf hin, dass er die maßgeblichen rechtlichen Fragen zur Durchbrechung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide im Hinblick auf das EuGH-Urteil Linneweber und Akritidis in Slg. 2005, I-1131, DStR 2005, 371 durch Urteil vom 16. September 2010 V R 57/09 (BFHE 230, 504, DStR 2010, 2400) erneut entschieden hat.
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 28/98

    Bindungswirkung einer Zusage

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 22/10
    b) Für die Prüfung, ob dem FG ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt auszugehen, unabhängig davon, ob dessen Sichtweise richtig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG bei einer Verfahrensrüge z.B. das BFH-Urteil vom 16. Juli 2002 IX R 28/98, BFHE 198, 403, BStBl II 2002, 714, unter II.1.
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 22/10
    Soweit der Kläger darlegt, das FG hätte den in der Außenprüfung gestellten Antrag rechtlich anders würdigen müssen, rügt er keinen Verfahrensfehler, sondern im Stile einer Revisionsbegründung einen materiell-rechtlichen Fehler des FG, der im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtlich ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521, m.w.N.; vgl. z.B. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 27 und 45).
  • BFH, 06.11.2008 - V B 126/07

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung: Zur Klärbarkeit im

    Auszug aus BFH, 03.12.2010 - V B 22/10
    der Gründe; Senatsbeschluss vom 6. November 2008 V B 126/07, BFH/NV 2009, 234).
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